Wandboard Interliving 2110 in Alteiche Nachbildung
B/H/T ca. 180x25x19 cm
Produktnummer:
07220002A2
Wandboard Interliving 2110 in Alteiche Nachbildung
B/H/T ca. 180x25x19 cm
Produktnummer:
07220002A2
Produkthighlights
- Wandboard in Alteiche Nachbildung
- B/H/T ca. 180x25x19 cm
- Belastbarkeit bis zu 15 kg
- mit weiteren Möbelstücken aus der Interliving Serie 2110 kombinierbar
Sie möchten sich lieber selbst überzeugen oder haben noch Fragen?
Produktinformationen "Wandboard Interliving 2110 in Alteiche Nachbildung"
Alteiche als Nachbildung verleiht diesem Wandboard einen zeitlosen, natürlichen Charme. Als ideale Ergänzung für verschiedene Wohnbereiche fügt es sich harmonisch in jedes Ambiente ein. Das großzügige Design bietet viel Platz für Bilder, Bücher oder persönliche Erinnerungsstücke und schafft so eine individuelle Atmosphäre. Besonders praktisch ist die Möglichkeit, das Wandboard mit weiteren Möbelstücken aus der Interliving Serie 2110 zu kombinieren, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu gestalten. Trotz der fehlenden Beleuchtung kommt die Schönheit und Funktionalität dieses Möbelstücks voll zur Geltung.
| Artikelbreite: | ca. 180 cm |
|---|---|
| Artikelhöhe: | ca. 25 cm |
| Artikeltiefe: | ca. 19 cm |
| Beleuchtungen: | nein |
| Frontfarbe: | Alteiche (Nachbildung) |
| Maße Gesamt: | B/H/T ca. 180x25x19 cm |
| Korpusfarbe: | Alteiche (Nachbildung) |
| Lieferzustand: | zerlegt |
| Belastbarkeit/Tragfähigkeit: | ca. bis zu 15 kg |
| Hinweis: | ohne abgebildete Deko und weitere Möbel |
Herstellerinformationen / Sicherheitshinweise
Stralsunder Möbelwerke GmbH | Koppelstraße 21, 18437 Stralsund | info@stralsundermoebel.de || Sofern keine Angaben zur Herstellerkennzeichnung oder Produktsicherheit gemacht werden, lagen uns diese Informationen nicht vor, sind gegebenenfalls direkt am Produkt angebracht oder das Produkt wurde bereits vor dem 13. Dezember 2024 vom Hersteller in Verkehr gebracht und von uns ebenfalls schon vor diesem Datum angeboten. Die Konformität des Produkts gemäß Richtlinie 2001/95/EG sowie der EU-Verordnung 2023/988 ist gegeben.
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